Pflegezusatzversicherung
Unzureichende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung machen es immer wichtiger eine Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen, denn ein Pflegefall kann teuer werden …
Pflegefall – können Sie es sich leisten?
Nach Berechnungen des statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2008 wird die Zahl der Pflegefälle bis 2030 um 58 % zunehmen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit nimmt im Alter drastisch zu. So liegt die statistische Lebenserwartung einer 60 jährigen Frau in 2009 bei 94 Jahren, die Wahrscheinlichkeit, in diesem Alter pflegebedürftig zu sein bei 65 %, das Risiko einer Erkrankung an Demenz bei 35 %. Auch 5 Jahre eher, also mit 89 Jahren liegt das Risiko eines Pflegefalls bereits sehr hoch bei 44 % und einer Demenz bei 24 %!
Pflegepflichtversicherung – Eine ausreichende Absicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen meist nur zur Deckung der notwendigsten Kosten. So müssen vor allem ab Pflegestufe 3 und vollstationärer Pflege nicht selten die Vermögenswerte veräußert werden, um die Kosten der Unterbringung bezahlen zu können. Ebenso können die Kinder (§ 1601 Bürgerliches Gesetzbuch) für die Kosten Ihrer Eltern zur Kasse gebeten werden!
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
Sachleistungen (ambulante Hilfsdienste oder stationäre Pflege):
- Pflegestufe 0: 100 oder 200 Euro (Betreuungsgeld, abhängig von der Schwere der Fähigkeitsstörung)
- Pflegestufe 1: 450 Euro
- Pflegestufe 2: 1.100 Euro
- Pflegestufe 3: 1.550 Euro
Pflegegeld (z. B. Pflege zu Hause durch Angehörige):
- Pflegestufe 1: 235 Euro
- Pflegestufe 2: 440 Euro
- Pflegestufe 3: 700 Euro
Eine Kombination aus beiden Leistungsarten ist möglich, also häusliche Pflege mit Unterstützung einer Fachkraft. Bei vollstationärer Pflege sind die Höchstsätze je nach Pflegestufe bei 1.023 Euro /1.279 Euro und 1.550 Euro. Dieser Betrag ist aber nur für den Pflegeaufwand und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen selbst getragen werden!
Fazit: Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen in den meisten Fällen nicht aus, um alle Kosten zu decken! Gerade bei einer vollstationären Pflege liegen die Kosten der Pflegeheime bei 2.000 bis 4.000 Euro und darüber hinaus.
Unsere Empfehlung
Sichern Sie sich und natürlich auch Ihre Angehörigen für den Fall der Pflegebedürftigkeit zusätzlich mit einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung ab!
Dadurch haben Sie im Ernstfall zum einen die Gewissheit, sich die Art der Pflege und die Unterbringung leisten zu können, die Sie sich wünschen. Zum anderen sind Sie nicht dazu gezwungen, eventuell Ihre Vermögenswerte (z. B. Haus, Erbe, etc.) aufgrund hoher Kosten in einem Pflegeheim veräußern zu müssen.
Auf diese Leistungen sollten Sie Wert legen:
- Pflege durch Angehörige (Laienpflege)
- Beitragsfreiheit im Leistungsfall, mind. in Pflegestufe 3
- Verzicht auf Wartezeiten
- Dynamik ohne Gesundheitsprüfung während der Laufzeit und ggfs. im Leistungsfall
- Verzicht auf Karenzzeiten (keine Zeit zwischen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beginn der Leistung)
- Leistungen für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in allen drei Pflegestufen
- Leistungen bei Demenz, auch wenn keine Pflegeeinstufung durch soziale oder private Pflegepflichtversicherung (SPV/PPV)
- ggfs. Einmalzahlung im Pflegefall
- flexible Gestaltung der Tagegeldhöhen pro Pflegestufe von Vorteil
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie kompetent zum Thema Pflegezusatzversicherung!
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